Viele unserer Patienten kommen über Beihilfe oder Heilfürsorge zu uns. Wenn du Beamter bist oder über Polizei, Bundeswehr oder einen vergleichbaren Träger abgesichert bist, ist die wichtigste Frage meist: Bekomme ich die Behandlung erstattet und wie muss das Rezept aussehen?
Genau dabei unterstützen wir dich. Wir kennen die Abläufe, beraten dich zur passenden Verordnung und sorgen für eine transparente Abrechnung, damit du dich auf deine Behandlung konzentrieren kannst.
ONEBALANCE ist eine Privatpraxis. Du erhältst eine Rechnung und reichst diese selbstständig ein. Die Höhe der Erstattung hängt von deinen individuellen Voraussetzungen und der korrekt ausgestellten ärztlichen Verordnung ab. Bei entsprechender Verordnung orientieren wir uns an den beihilfefähigen Höchstsätzen.
Wenn du unsicher bist, klären wir das gerne vor deinem Start.
Beihilfe betrifft häufig:
Wenn Du möchtest, schauen wir vor dem Start gemeinsam, ob die Verordnung sinnvoll und vollständig ist. Falls Du noch kein Rezept hast, sagen wir Dir, was Du mit Deinem Arzt besprechen solltest, damit die Verordnung medizinisch passt und das Einreichen möglichst reibungslos läuft.
Du kannst direkt einen Termin buchen, mit Rezept oder als Selbstzahler.
Wir behandeln strukturiert und nachvollziehbar. Das hilft auch bei Rückfragen durch Kostenträger.
In der Regel erhältst Du die Rechnung nach Abschluss der Behandlungsserie.
Du reichst die Rechnung bei Deiner privaten Krankenversicherung, Beihilfe oder Heilfürsorge ein.
Die Auszahlung erfolgt je nach Tarif und Bearbeitungszeit des Kostenträgers.
Falls es Rückfragen gibt oder nicht alles erstattet wird, lassen wir Dich nicht allein. Wir unterstützen Dich bei der Klärung und geben Dir die Informationen, die Du für die Kommunikation mit Deiner Beihilfestelle brauchst.
In vielen Fällen ist eine vollständige Erstattung möglich, wenn Verordnung und Voraussetzungen passen. Eine verbindliche Zusage kann aber nur Deine Beihilfe und Dein Tarif geben.
Ja, bei entsprechender Verordnung orientieren wir uns an den beihilfefähigen Höchstsätzen.
Ja. Du kannst auch als Selbstzahler starten. Wenn Du über Beihilfe einreichen möchtest, ist eine passende ärztliche Verordnung in der Regel sinnvoll.
Wenn Du Beihilfe nutzt und vorab Klarheit möchtest, melde Dich kurz oder buche direkt Deinen Termin.