Beihilfe und Heilfürsorge

Beihilfe und Heilfürsorge bei ONEBALANCE

Viele unserer Patienten kommen über Beihilfe oder Heilfürsorge zu uns. Wenn du Beamter bist oder über Polizei, Bundeswehr oder einen vergleichbaren Träger abgesichert bist, ist die wichtigste Frage meist: Bekomme ich die Behandlung erstattet und wie muss das Rezept aussehen?

Genau dabei unterstützen wir dich. Wir kennen die Abläufe, beraten dich zur passenden Verordnung und sorgen für eine transparente Abrechnung, damit du dich auf deine Behandlung konzentrieren kannst.

Kurz erklärt: Was bedeutet das für dich?

ONEBALANCE ist eine Privatpraxis. Du erhältst eine Rechnung und reichst diese selbstständig ein. Die Höhe der Erstattung hängt von deinen individuellen Voraussetzungen und der korrekt ausgestellten ärztlichen Verordnung ab. Bei entsprechender Verordnung orientieren wir uns an den beihilfefähigen Höchstsätzen.

 

Wenn du unsicher bist, klären wir das gerne vor deinem Start.

Porträt einer lächelnden Polizistin in schwarzer Uniform und Kappe, die die Kappe anfasst, vor hellem Hintergrund.

Für wen ist Beihilfe relevant?

Beihilfe betrifft häufig:

Beamte

Lehrer

Referendare

Verwaltungsbeamte

Was wir für Dich vorab klären können

Wenn Du möchtest, schauen wir vor dem Start gemeinsam, ob die Verordnung sinnvoll und vollständig ist. Falls Du noch kein Rezept hast, sagen wir Dir, was Du mit Deinem Arzt besprechen solltest, damit die Verordnung medizinisch passt und das Einreichen möglichst reibungslos läuft.

So läuft es praktisch ab

Gestapelte Euro-Münzen und Geldscheine mit Taschenrechner als Symbol für Budgetplanung, Finanzen und Sparen.

Was passiert, wenn die Beihilfe kürzt oder Rückfragen stellt?

Falls es Rückfragen gibt oder nicht alles erstattet wird, lassen wir Dich nicht allein. Wir unterstützen Dich bei der Klärung und geben Dir die Informationen, die Du für die Kommunikation mit Deiner Beihilfestelle brauchst.

Häufige Fragen zur Erstattung

In vielen Fällen ist eine vollständige Erstattung möglich, wenn Verordnung und Voraussetzungen passen. Eine verbindliche Zusage kann aber nur Deine Beihilfe und Dein Tarif geben.

Ja, bei entsprechender Verordnung orientieren wir uns an den beihilfefähigen Höchstsätzen.

Ja. Du kannst auch als Selbstzahler starten. Wenn Du über Beihilfe einreichen möchtest, ist eine passende ärztliche Verordnung in der Regel sinnvoll.

Starte deine Behandlung

Wenn Du Beihilfe nutzt und vorab Klarheit möchtest, melde Dich kurz oder buche direkt Deinen Termin.